Möglichkeiten bei Privatinsolvenz im Ausland
Seit dem Jahr 1999 gibt es in Deutschland die Möglichkeit das Verbraucherinsolvenzverfahren in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die damalige Konkursordnung durch das Insolvenzrecht abgelöst und das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Falls nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens noch Verbindlichkeiten bestehen,
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